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   BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82   

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https://dejure.org/1983,6134
BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82 (https://dejure.org/1983,6134)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1983 - 6 C 5.82 (https://dejure.org/1983,6134)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1983 - 6 C 5.82 (https://dejure.org/1983,6134)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst - Deutliche Merkmale rein äußerlicher Erwägungen und bloßer Zweckmäßigkeit bei der Entscheidung über den Kriegsdienst

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  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen -

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121]; Urteile vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - und vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 64.82 -) braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen Beweisangeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen der vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten.
  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121]; Urteile vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - und vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 64.82 -) braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen Beweisangeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen der vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten.
  • BVerwG, 21.04.1981 - 6 CB 114.79
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121]; Urteile vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - und vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 64.82 -) braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen Beweisangeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen der vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten.
  • BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Besonderer Aussagewert der Motive der

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82
    Mit diesen Vorwürfen kann jedoch ein Verfahrensmangel in aller Regel nicht begründet werden, da sie revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen).
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