Rechtsprechung
BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,6134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst - Deutliche Merkmale rein äußerlicher Erwägungen und bloßer Zweckmäßigkeit bei der Entscheidung über den Kriegsdienst
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 15.10.1981 - 9 K 1229/79
- BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82
Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121]; Urteile vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - und vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 64.82 -) braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen Beweisangeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen der vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten. - BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82
Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121]; Urteile vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - und vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 64.82 -) braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen Beweisangeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen der vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten. - BVerwG, 21.04.1981 - 6 CB 114.79
Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82
Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121]; Urteile vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - und vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 64.82 -) braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen Beweisangeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen der vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten. - BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Besonderer Aussagewert der Motive der …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82
Mit diesen Vorwürfen kann jedoch ein Verfahrensmangel in aller Regel nicht begründet werden, da sie revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen).